Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom: 15. Juli 2010
Vergabe des Auftrages zur Ersatzbeschaffung einer neuen EDV-Anlage für die Verwaltung;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link erläutert, dass die vorhandene EDV-Anlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Deshalb habe man die Ersatzbeschaffung über das Regionale Rechenzentrum ausgeschrieben.
Das Rechenzentrum empfiehlt den Auftrag an die Fa. Bechtle GmbH & Co. KG zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag an die Fa. Bechtle GmbH & Co. KG aus Waldbronn zu einer Auftragssumme von 29.997,52 € zu vergeben.
Neufestlegung der Beteiligung der Gemeinde an Schullandheim- aufenthalten / Abschlussfahrten / Austauschprogrammen der Haupt- und Realschulen;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link regt an, die Zuschussregelung für Abschluss- fahrten und Landschulheimaufenthalte aus dem Jahr 2002 zum neuen Schuljahr 2010/2011 anzugleichen.
Hiergegen ergeben sich keine Einwendungen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, künftig folgende Zuschüsse zu gewähren:
Landschulheim: einmalig pro Klasse 2,00 € je Schüler und Tag
Abschlussfahrten: einmalig pro Klasse 40,00 € je Schüler
Schüleraustausch: 20,00 € je Schüler.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link erläutert, dass er die Gemeinderäte bereits in der letzten Sitzung informiert habe, dass die gesplittete Abwassergebühr einzuführen ist.
Zwischenzeitlich war man bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Schöneweiß und habe Informationen über die weitere Vorgehensweise eingeholt.
Herr Dr. Schöneweiß wird die Thematik in der Gemeinderatssitzung am 23. September 2010 erläutern.
Der Gemeinderat soll nun formal die Verwaltung beauftragen, die weiteren Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr einzuleiten.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob sich die Gebührenbelastung für den Bürger erhöht.
Bürgermeister Link erläutert, dass die Gebühren gerechter verteilt werden sollen. Der entstehende Verwaltungsaufwand werde aber auf alle Anschlussnehmer umgelegt. Grundsätzlich könne man sagen, dass Anschlussnehmer mit großen versiegelten Flächen anschließend höhere Gebühren zu bezahlen haben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr einzuleiten.
Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Trockenschrankes für Atemschutzmasken;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link erläutert, dass die Verwaltung zwei Angebote eines identischen Schrankes eingeholt habe.
Die Anschaffung des Trockenschrankes sei notwendig, um die Atemschutzmasken ordentlich zu trocknen, so dass auch die hygienischen Vorschriften eingehalten werden können.
Bürgermeister Link schlägt vor, das günstigere Angebot der Fa. Billwiller anzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Maskentrockenschrank der Fa. Billwiller zu einer Angebotssumme von 3.893,68 € zu beschaffen.
Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Notstromaggregates für den Neubau des Bauhofes und der Feuerwehr;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link erläutert, dass das Notstromaggregat zur Sicherstellung der Stromversorgung beim Neubau der Feuerwehr zwingend vorgeschrieben ist.
Bürgermeister Link schlägt vor, den Auftrag an die Elektrogroß- handlung Streb zu vergeben, da diese günstigster Bieter ist.
Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig, den Auftrag zur Lieferung des Notstromaggregates an die Fa. Streb Elektro-Großhandel zu einer Angebotssumme von 17.400,44 € zu vergeben.
Nahwärmenetz Dietenberg;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link erläutert, dass der Wohnplatz Dietenberg an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden soll. Dabei sollen die Dietenberger Haushalte mit der Abwärme der Biogasanlage versorgt werden.
Um das Leitungsnetz zu errichten ist eine zweimalige Querung der Strasse notwendig, so Bürgermeister Link. Hierzu sei das Einvernehmen des Gemeinderates erforderlich.
Die Frage eines Gemeinderates, ob zusammen mit den Nahwärme- leitungen auch Leitungen der Gemeinde verlegt werden können wird von Bürgermeister Link verneint, da von Seiten der Gemeinde derzeit kein Bedarf bestehe.
Ein anderer Gemeinderat erkundigt sich, ob die Dietenberger Einwohner bereits über das Vorhaben unterrichtet worden sind. Dies wird von Bürgermeister Link bejaht, da bereits Vertragsverhandlungen mit den Einwohnern laufen und es keinen Anschlusszwang gebe.
Ein Gemeinderat kritisiert, dass die Leitungen in der Strasse verlegt werden sollen. Bürgermeister Link erläutert daraufhin, dass die Leitungen an der Strasse entlang verlegt werden sollen und nur eine zweimalige Querung der Strasse erforderlich sei.
Bürgermeister Link schlägt vor, eine Vereinbarung mit den Betreibern mit dem Ziel zu schließen, dass die Strasse nach den Bauarbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden muss.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen zu dem Vorhaben unter der Vorraussetzung, dass eine Vereinbarung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes mit dem Betreiber geschlossen wird.
Stellungnahme der Gemeinde zu folgender Bauvoranfrage
a) Antrag auf Errichtung einer Lebensmittelverkaufsstätte von max. 800 m² Verkaufsfläche und zugehörigen Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.Nr. 330, Hauptstr. 10, Lottstetten;
Bürgermeister Link erläutert, dass eine Firma bestrebt ist, eine Verkaufsstätte in Lottstetten zu errichten. Hierzu habe sie ein Rechtsgutachten durch einen Anwalt erstellen lassen, welches den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage zugegangen ist.
Bürgermeister Link erläutert weiter, dass das Landratsamt die Genehmigung versagen wird, weil das Vorhaben nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht. Dagegen wird die Firma vermutlich klagen. Sollte sie den Prozess gewinnen, ist eine Baugenehmigung zu erteilen. Sollte sie den Prozess verlieren, ist die Ablehnung durch das Landratsamt rechtmäßig.
Das gemeindliche Einvernehmen habe in diesem Fall auf die Entscheidung des Landratsamtes keinen Einfluss.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Gemeinde gegebenenfalls in Regress genommen werden könnte; dies wird von Bürgermeister Link bejaht.
Ein anderer Gemeinderat merkt an, dass es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben nach § 34 BauGB handle. Dies wird von Bürgermeister Link verneint, denn es bestehe ein Bebauungsplan, der auch das betroffene Grundstück umfasse.
Weiter erkundigt man sich, welche finanziellen Einnahmen ein Discounter für die Gemeinde bringe. Bürgermeister Link erläutert, dass die Discounter gute Stromkunden seien und einige Arbeitsplätze bringen, aber von der Gewerbesteuer bleibe nur ein geringer Teil bei der Gemeinde.
Ein Gemeinderat merkt an, dass die persönlichen Absichten des Grundstückseigentümers ganz klar aus der Anfrage hervorgehen, da es ja schließlich nicht die erste derartige Anfrage sei. Er ist der Ansicht, dass der Discounter in diesem Bereich das Ortsbild nicht wesentlich beeinflussen würde und befürwortet deshalb die Ansiedlung. Dieser Aussage schließen sich weitere Gemeinderäte an.
Ein anderer Gemeinderat warnt davor, dass die Gebäude nach deren Amortisation leer stehen und die Firmen ihren Standort hier aufgeben. Bürgermeister Link entgegnet, dass man dies bei keinem Bauherren vorhersehen könne und es deshalb eine grundsätzliche Problematik sei.
Im Laufe der Diskussion macht ein Gemeinderat auf die Verkehrsproblematik aufmerksam, dieser ist der Ansicht, dass das künftige Verkehrsaufkommen derzeit nicht absehbar sei; dies könne zu weiteren Problemen führen. Bürgermeister Link erläutert: da Lottstetten Eigenbedarfsgemeinde ist, werden keine weiteren Lebensmittelmärkte mehr zugelassen, da mit dem Lidl und dem Markant der Eigenbedarf der Gemeinde gedeckt sei.
Anschließend weist Bürgermeister Link noch darauf hin, dass das Landratsamt im Zuge der Angrenzerbenachrichtigung sowieso prüfen wird, ob nachbarschützende Belange tangiert sind.
Der Gemeinderat erteilt mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen das Einvernehmen zur Bauvoranfrage.
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2009;
Beratung und Beschlussfassung;
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2009, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zu bilden.
