Sperrfristverschiebung 2023
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Waldshut vom 06.10.2023
Das Landwirtschaftsamt informiert: Verschiebung der Sperrzeit zur Aufbringung von Düngemittel im Landkreis Waldshut
Der Verbotszeitraum, wonach Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januars nicht ausgebracht werden dürfen, wird auf den Zeitraum vom 15. November 2023 bis 14. Februar 2024 verschoben. Diese zweiwöchige Verschiebung wird gemäß § 6 Abs. 10 DüV ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen genehmigt.
Diese Verschiebung gilt nicht für Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
Die Allgemeinverfügung gilt nur innerhalb des Landkreises Waldshut mit Ausnahme der Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten sowie von Nitratgebieten.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier (180 KB) oder unter folgendem Link