Feuerverbot in und um die Wälder im ganzen Landkreis Waldshut
Mit sofortiger Wirkung gilt in und um die Wälder des Landkreises ein Feuerverbot. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen wie beispielsweise Grillplätze.
Weitere Informationen sowie die entsprechende Polizeiverordnung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut unter https://www.landkreis-waldshut.de/news/feuerverbot-in-und-um-die-waelder-im-ganzen-landkreis-waldshut/

(Erstellt am 28. Juli 2026)
