SBB Doppelspurausbau

Die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) plant in der Gemeinde Lottstetten die Kapazitäten der Bahnstrecke mit einer Doppelspur auszubauen

Die Schweizerische Bundesbahnen AG sieht den Bau eines zweiten Gleises auf einer Länge von 3.6 km im heutigen Einspurabschnitt zwischen Rafz und Jestetten Süd vor. Der Beginn der Doppelspur liegt kurz vor der deutsch-schweizerischen Grenze und reicht bis zum Ortseingang von Jestetten, wo der Anschluss an die in den Jahren 2010 bis 2012 erstellte Doppelspur Jestetten Süd – Fischer-Hölzlitunnel erfolgen soll. Sowohl im Regionalverkehr als auch im Fernverkehr soll ein Halbstundentakt umgesetzt werden.

Wesentliche Maßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind die Erstellung von neuen Kunstbauten, der komplette Neubau der Bahnhofsanlage mit einer neuen Personenunterführung, die Anpassung kommunaler Straßen mit Anpassungen der Werkleitungen und die Errichtung zahlreicher Stützbauwerken zur Sicherung der Bahngleise in Dammlage. Die Erstellung des zweiten Gleises betrifft vor allem den Ortskern von Lottstetten. Im Bereich des Siedlungsgebietes in Lottstetten werden beidseitig der Gleisanlage durchgängig Lärmschutzwände gebaut. Das Vorhaben soll unter weitgehender Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs realisiert werden.

Der Antrag auf Planfeststellung beim Regierungspräsidium Freiburg bezieht sich ausschließlich auf den auf deutschem Gebiet liegenden Abschnitt des Vorhabens, der an der schweizerisch-deutschen Staatsgrenze bei Lottstetten beginnt und an der heutigen Spaltweiche bei Jestetten Süd endet.

Am 04.06.2025 wurde das Planfeststellungsverfahren für diese Maßnahme durch das Regierungspräsidium Freiburg eingeleitet, d.h. die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht und den Unterlagen zu den Umweltauswirkungen können zur Einsichtnahme abgerufen und heruntergeladen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/

Einwendungen

Die Frist zur Erhebung von Einwendungen beim Regierungspräsidium Freiburg ist zwischenzeitlich abgelaufen. Die Gemeinde informiert über den Fortgang des Verfahrens.