Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen
Zum 01.01.2026 trat in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft. Damit entfällt die bisherige gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht (sogenannte Wirtegenehmigung) bei Veranstaltungen. An deren Stelle tritt ein Anzeigeverfahren.
Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke ausgegeben werden, sind der Gemeinde anzuzeigen.
Ausführliche Infos zu den Vorschriften und zum Verfahrensablauf finden Sie unter https://www.lottstetten.de/rathaus/aktuelles/veranstaltungskalender

(Erstellt am 11. März 2026)
