Absolutes Feuerverbot im Wald - auch an Grillplätzen

Polizeiverordnung des Landratsamtes vom 30.06.2025

In den Wäldern im Landkreis Waldshut gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot, auch an ausgewiesenen Grillplätzen.

Eine entsprechernde Polizeiverordnung (182 KB) hierzu wurde vom Landratsamt Waldshut am 30.06.2025 erlassen.

Bei Entstehen einer konkreten Gefahr für den Wald liegt eine Straftat nach § 306f Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) vor.

(Erstellt am 01. Juli 2025)