Wasserentnahmeverbot in Lottstetten
Landratsamt Waldshut hat Rechtsverordnung erlassen
Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit sind im Landkreis Waldshut die Pegelstände der 3 Referenzgewässer (Alb, Wutach und Kotbach) stark gesunken. Für Lottstetten gilt der Kotbach aus Oberlauchringen als Referenzwert.
Da der Pegelstand des Kotbaches nun die 15 cm-Grenze unterschritten hat, darf aus den Gewässern in Lottstetten kein Wasser entnommen werden. Das Landratsamt Waldshut hat am 07.08.2024 eine Rechtsverordnung (782 KB) hierzu erlassen. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Regelung umfasst sowohl alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse, Triebwerkskanäle sowie Seen und Weiher. Der Rhein ist von der Regelung nicht betroffen.
Nähere Informationen erhalten Sie weiter unter der Homepage des Landkreises Waldshut: https://www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/
Die aktuellen Pegelstände können sie unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de oder unter der Telefonansage 0721 980461 abfragen. Außerdem können die Pegelstände über die App „Meine Pegel“ aufgerufen werden.