Veranstaltungskalender

Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen:

Zum 01.01.2026 trat in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft. Damit entfällt die bisherige gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht (sogenannte Wirtegenehmigung) bei Veranstaltungen. An deren Stelle tritt ein Anzeigeverfahren.

Was ist künftig zu beachten?

Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke ausgegeben werden, sind der Gemeinde anzuzeigen. Es spielt hierbei nur bei Vereinen eine Rolle, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis wird nicht mehr erteilt. 

Für die Anzeige würden wir Sie bitten, das von uns erstellte Formular (439 KB) zu verwenden. 

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung angezeigt werden muss.
Die Gebühr beläuft sich nach wie vor für die ersten beiden Tage auf 35,00 € und jeder weitere Tag auf 20,00 €.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Würth vom Meldeamt.

Kontakt

Frau Alisia Würth
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Würth"
Raum EG 03

Samstag, 24.01.2026

Männerchor Lottstetten - Jahreskonzert


Veranstaltungsort

Gemeindehalle Lottstetten


Veranstalter

Männerchor Lottstetten e.V.

Männerchor Lottstetten e.V.
Bonnletstraße 2
79807 Lottstetten
Telefon (07745) 4973162